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Coronavirus

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COVID Satus HENRY SCHEIN Mitarbeiter

 

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

in der für uns gemeinsam fordernden COVID Situation sind wir als HENRY SCHEIN verpflichtet die vom Gesetzgeber verabschiedeten Vorschriften einzuhalten. 
Diese werden in der 5. COVID Schutzmaßnahmenverordnung geregelt,  
welche die 2,5G Regel für den Gesundheitsbereich fordert. 
Aufgrund der aktuellen Auslastung der Testzentren kann keine flächendeckende bzw. zeitgerechte 2,5G Testung und Dokumentation gewährleistet werden. 
Unsere Mitarbeiter, welche nicht geimpft oder genesen sind, haben zur Überbrückung bis zum Erhalt des jeweiligen PCR Testergebnisses, einen aktuellen Antigentest als  
3G Nachweis, so dass wir die Zeitlücke zwischen PCR Test und Erhalt des PCR Bescheids überbrücken können.  
Dies ist wie Sie aus eigener Erfahrung oder aus den Medien wahrgenommen haben, aufgrund von Wartefristen bis zu 40 Stunden nach erfolgten PCR-Test bis zur Zusendung des Testergebnisses, notwendig. 
Wir bitte Sie um Verständnis, dass wir aktuell an der 100% konformen Umsetzung der Maßnahmen gehindert sind. 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Roman Reichholf
HENRY SCHEIN Dental Austria GmbH
Managing Director
Roman.reichholf@henryschein.at